Allergene

Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)

"Die LMIV verpflichtet Lebensmittelunternehmer, bis zum 13. Dezember 2014 die Informationen über Lebensmittel an die Vorgaben der Verordnung anzupassen. Der Verordnungsgeber hat u. a. berücksichtigt, dass sich der Einkauf von Produkten auch im Bereich der Lebensmittel zunehmend in die digitale Welt des Internets verlagert, und zum Schutz der Verbraucher umfangreiche Informationspflichten für den Fernabsatz eingeführt (z. B. bei Verkauf per Online-Shop, Telefon oder Katalog). Insbesondere aufgrund der gestiegenen Anforderungen im Fernabsatz stehen Lebensmittelhersteller und -händler vor der Herausforderung, die Informationspflichten der LMIV ab dem 13. Dezember 2014 vollumfänglich zu erfüllen.

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Auf einen Blick muss künftig auch erkennbar sein, ob das Produkt Stoffe enthält, die allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten auslösen können. Solche Stoffe müssen im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben werden. Auch bei nicht vorverpackter, lose angebotener Ware – beispielsweise Backartikeln und zahlreichen Lebensmitteln, die an der Bedientheke angeboten werden (Feinkostsalate, Käsezubereitungen etc.) – wird die Allergenkennzeichnung zur Pflicht."

Quelle: www.gs1-germany.de

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